Wachstumspotenziale

effektiv ausschöpfen


Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. ITC ist ein internationales Handelsunternehmen für Rohstoffe und Produktionsgüter. Als Vertriebspartner von internationalen Produzenten sehen wir uns

als Bindeglied im B2B.


Ihr Partner im Supply Chain Management



ITC Mission

Neue Märkte zu erschließen stellt jedes Unternehmen vor große Herausforderungen und Probleme. Politische, ökonomische, kulturelle, rechtliche und technologische Hürden muss man erkennen und wahrnehmen, damit man sie umgehen kann. Unsere Erfahrung möchten wir mit Ihnen teilen und begleiten Sie auf diesem Weg in maßgeschneiderte B2B-Lösungen.


Ebenso ist ITC Lösungsanbieter für die Optimierung von Unternehmensprozessen in der Supply Chain – End-to-End. Unsere Kunden unterstützen wir ganzheitlich mit Analyse, Beratung, Konzeption und Services aus einer Hand.

 

Durch mehr als 20 Jahre Projektexpertise, die sich international über alle Branchen und Unternehmensgrößen erstreckt, ist ITC in der Lage, schnell und zuverlässig individuelle Prozessoptimierung zu realisieren. Hierbei bieten Ihnen ITC Lösungen für jedes Geschäftsmodell. 

B2BMärkte

ITC ist...

für Sie in der Strategie- und Konzeptphase der erfahrene Berater, der sich intensiv mit Ihren Märkten und Ihrer Rolle darin auseinandersetzt.

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Ihr motivierter Partner, der sehr genau auf Ihre individuellen Geschäftsmodelle und Vertriebsprozesse eingeht.

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Ihr Experte, der mit auf B2B zugeschnittenen Marktforschungen sowie Markt- und Zielgruppenanalysen aktuelle Trends, Stimmungen und Erwartungen zuverlässig ermittelt.

B2BTechnologien

ITC arbeitet...

sich in Ihre Technologien und Märkte hinein und leitet daraus die passenden und fachlichen Botschaften ab.

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die Stärken und Vorteile von Lösungen, Produkten und Dienstleistungen für Ihre Kunden überzeugend, verständlich und zielgerichtet heraus und kommuniziert sie.

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mit Ihnen, partnerschaftlich und vor allem auch inhaltlich auf Augenhöhe zusammen.

B2BSupply Chain

ITC berät...

Sie als Spezialisten, die immer das große Ganze im Blick haben und dabei allen Ideen und Maßnahmen ein ganzheitliches Dach geben.

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mit dem Blick auf die Zielsetzung, nicht auf die Maßnahmen. Denn die Ziele, und wie man sie am besten erreicht

entscheiden wesentlich über die richtige Auswahl der passenden Maßnahmen.

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über die Themen B2B-Kommunikation und Markenentwicklung hinaus auch bei Fragen rund um den Vertrieb oder die strategische Neupositionierung.


Kontakt

Wir freuen uns auf Sie.

Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit Ihrer Wahl, und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

ITC international trading company

Oguzhan Omurcan

Jöllenbeckstr. 21a

33824 Werther

Germany

+49 151 288 79 251

info@itc-oo.com

Kontaktieren Sie uns

Impressum


ITC International trading company

Oguzhan Omurcan

Jöllenbeckerstr. 21a

33824 Werther

info@itc-oo.com

www.itc-oo.com

+49151 288 79 251


Geschäftsinhaber: Oguzhan Omurcan

SteuerID: 351/5992/6605

Sitz und Registergericht: Gütersloh


AGB

§ 1 Allgemeines
1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge der ITC international trading company. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers oder Vertragspartners aus. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungsverträge ohne weitere Vereinbarung.

 

2. Jeder Käufer oder Vertragspartner unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte.
 
§ 2 Angebote und Preise
1. Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung geltende Preis. Festpreise bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung, sie gelten unter der Voraussetzung
gleichbleibender Kosten gem. § 2 Abs. 5.
3. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Die Muster bleiben Eigentum der ITC international trading company
4. Frachtangaben erfolgen unverbindlich. Eine Rückerstattung für nicht verbrauchte Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
6. Technische Beratungen Seitens der ITC international trading company sind nicht bindend, sondern stellen nur eine Empfehlung dar.


§ 3 Erfüllungsort und Versand
1. Erfüllungsort für den Versand ist Lager Werther. Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers.
 
§ 4 Lieferung und Abnahme
Lieferung:
1. Lieferungsmöglichkeiten bleiben vorbehalten. Lieferfristen werden möglichst eingehalten. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages. Lieferungen im Warenwert unter EUR 50,- werden mit einer Frachtkostenbeteiligung von mindestens EUR 15-, berechnet.
 
 

Abnahme:
2. Lieferung frei Baustellen oder frei Lager bedeutet  Anlieferung ohne Abladen durch den Anlieferer unter der Voraussetzung befahrbarer Straßen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Wartezeiten werden ggf. in Rechnung gestellt.
3. Transportschäden und Fehlmengen sind bei Annahme mit schriftlicher Bestätigung anzuzeigen. Bei Lieferung durch eigene LKW des Verkäufers sind Bruchschäden und Fehlmengen in Gegenwart des LKW-Fahrers festzustellen. Bruch und Schwund in den handelsüblichen Grenzen können nicht beanstandet werden.
Rücknahme:
1. Ware kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zurückgegeben werden.
2. Die Ware muss in sauberem und verkaufsfähigen Zustand sein.
3. Für die Bearbeitung werden 10 % des ursprünglichen Kaufpreises in Abzug gebracht.
4. Bestellware und Farbmischungen sind generell von der Rücknahme ausgeschlossen.
 
§ 5 Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach Empfang ohne Abzug zu zahlen.
2. Skontovergütungen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung gilt als schriftliche Vereinbarung.
3. Solange die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ansteht, ist ITC international trading company nicht zu weiteren Lieferungen bzw. Werkleistungen verpflichtet.
4. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht dies nur zahlungshalber. Diskont-Wechselspesen und Kosten
gehen zu Lasten des Käufers.
5. Bei nicht vertragsmäßiger Zahlung ist ITC international trading company ohne Mahnung berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszins und Nebenkosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen, sofort zahlbar. Bei Teillieferungen berechtigt der Verzug ITC international trading company zur Verweigerung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen und zu erbringenden Leistungen ohne Schadensersatzpflicht.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch
der künftigen Forderungen, die die ITC international trading company aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum der ITC international trading company.
 
§ 7 Gewährleistungsansprüche
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht, Übertragbarkeit von Ansprüchen
1. Der Käufer hat der ITC international trading company Mängel der Ware innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung oder dem Einbau
per Einschreiben anzuzeigen.
2. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge stehen dem Käufer mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und einem Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.
3. Werksbedingungen gehen diesen Lieferbedingungen vor. Sie stehen dem Käufer auf Anforderung zur Verfügung. Besondere Garantieerklärungen der Hersteller werden
von der ITC international trading company in vollem Umfang weitergegeben. Durch sie wird eine eigene Verbindlichkeit der ITC international trading company nicht begründet. Unsere
Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem die Hersteller ihm Ersatz leisten.
4. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insofern zulässig, als diese von der
ITC international trading company anerkannt und zur Zahlung fällig sind.
5. Mindersorten sind keine 1. Sortierung und von Reklamationen ausgeschlossen.
 
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile “Gütersloh“


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